WinterdienstJetzt Objekte für die Saison einplanen: Räumen & Streuen 24/7, bundesweit.
  • Ganzjährig
  • Gewerbe & Wohnen
  • Ein Ansprechpartner

Grünpflege & Hausmeisterservicefür gepflegte Objekte

IBS pflegt Außenanlagen und betreut Gewerbe- und Wohnobjekte das ganze Jahr. Rasen, Hecken, Gehölze, Laub, regelmäßige Objektkontrollen und kleinere Reparaturen erhalten Sie aus einer Hand. In Kombination mit unserem Winterdienst entsteht eine ganzjährige Objektbetreuung mit einem festen Ansprechpartner. Wir betreuen Objekte in München und Umgebung, nach Absprache auch überregional.


(01) Leistungen

Ganzjährig gepflegt.

  1. 01Rasen & WiesenMähen, Vertikutieren, Düngen und Nachsaat nach Saison.
  2. 02Hecken & GehölzeForm- und Pflegeschnitt unter Beachtung der Schutzzeiten.
  3. 03Laub & FlächenreinigungLaubbeseitigung, Wege und Plätze sauber halten.
  4. 04ObjektkontrollenRegelmäßige Begehungen mit Mängelmeldung.
  5. 05KleinreparaturenKleinere Instandhaltung rund um Gebäude und Außenanlage.

(02) Fachwissen


Grünpflege für Gewerbe- und Wohnanlagen

Gepflegte Außenanlagen prägen den ersten Eindruck eines Objekts und tragen zur Verkehrssicherheit bei. Überwachsene Wege, herabhängende Äste oder nasses Laub auf Zugängen sind nicht nur ein optisches Problem, sondern können auch zu Unfällen führen.

Wir übernehmen die laufende Grünflächenpflege nach einem abgestimmten Pflegeplan. Umfang und Intervalle richten sich nach Objekt, Nutzung und Ihren Anforderungen.

Gerade im Herbst gehört die Laubbeseitigung zur Verkehrssicherung. Nasses Laub auf Gehwegen, Treppen und Zufahrten kann ähnlich rutschig sein wie Glätte im Winter. Viele Gemeinden übertragen die Reinigung der Gehwege, einschließlich Laub, per Satzung auf die Anlieger. Regelmäßige Einsätze in der Laubsaison halten diese Flächen sicher.

  • Rasenpflege: Mähen, Kantenschnitt, Vertikutieren und Nachsaat
  • Heckenschnitt und Formschnitt
  • Pflege von Sträuchern und Gehölzen, Rückschnitt von Lichtraumprofilen an Wegen
  • Pflege von Beeten und Pflanzflächen, Unkrautentfernung
  • Laubbeseitigung im Herbst auf Wegen, Parkflächen und Grünflächen
  • Entsorgung des Grünschnitts

Hausmeisterservice und Objektbetreuung

Ein Hausmeisterservice sorgt dafür, dass kleine Mängel früh erkannt und behoben werden, bevor daraus größere Schäden oder Beschwerden entstehen. Für Hausverwaltungen und Eigentümer bedeutet das weniger Koordinationsaufwand und einen verlässlichen Blick auf das Objekt.

Objektkontrollen

Regelmäßige Kontrollgänge über Außenanlagen, Zugänge, Beleuchtung, Müllplätze und Allgemeinflächen. Festgestellte Mängel dokumentieren wir und melden sie an Sie oder die zuständige Stelle.

Kleinreparaturen

Kleinere Instandhaltungsarbeiten wie das Austauschen von Leuchtmitteln, das Nachstellen von Türen oder kleine Ausbesserungen erledigen wir direkt. Arbeiten, die eine Fachfirma erfordern, stimmen wir mit Ihnen ab.

Sauberkeit der Außenflächen

Reinigung von Wegen, Eingängen und Parkflächen sowie Kontrolle von Rinnen und Abläufen, damit Wasser auch bei Starkregen ablaufen kann.


Heckenschnitt und Vogelschutz nach § 39 BNatSchG

Beim Heckenschnitt gelten gesetzliche Schonzeiten. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Die Regel dient dem Schutz brütender Vögel.

Schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen nur der Zuwachs entfernt wird, sind auch in dieser Zeit zulässig. Dabei achten wir darauf, keine besetzten Nester zu stören. Größere Rückschnitte planen wir daher in die Monate Oktober bis Februar.


Ganzjährige Objektbetreuung mit Winterdienst

Grünpflege und Hausmeisterservice lassen sich mit unserem Winterdienst zu einer ganzjährigen Objektbetreuung verbinden. Im Frühjahr und Sommer stehen Rasen, Hecken und Beete im Vordergrund, im Herbst das Laub und ab November das Räumen und Streuen.

Der Vorteil: Ein Dienstleister kennt Ihr Objekt das ganze Jahr, Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten Berichte und Rechnungen in einheitlicher Form. Übergänge zwischen den Jahreszeiten, etwa Laub kurz vor dem ersten Frost, sind so ohne Abstimmungslücken abgedeckt.


Einsatzgebiet

Grünpflege und Hausmeisterservice bieten wir regional an, nach Absprache auch überregional. Ob ein Objekt in unser Einsatzgebiet fällt, klären wir gern im ersten Gespräch.


Ablauf und Kosten

Zu Beginn besichtigen wir das Objekt und erfassen Flächen, Bewuchs, Zugänge und besondere Anforderungen. Daraus entsteht ein Leistungsverzeichnis mit Pflegeintervallen, das wir mit Ihnen abstimmen.

Während der Saison dokumentieren wir die durchgeführten Arbeiten und Kontrollgänge. Auffälligkeiten wie Sturmschäden an Bäumen, defekte Beleuchtung oder verstopfte Abläufe melden wir zeitnah, damit Sie schnell entscheiden können.

Die Kosten hängen von Größe und Art der Flächen, den gewünschten Intervallen und dem Umfang der Hausmeisterleistungen ab. Üblich sind feste monatliche oder jährliche Pauschalen für wiederkehrende Leistungen und eine gesonderte Abrechnung von Zusatzaufträgen. Für Vermieter gilt: Kosten für Gartenpflege und Hauswart können nach § 2 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig sein, sofern der Mietvertrag dies vorsieht.


(03) Fragen

Häufige Fragen.

Wann darf man Hecken schneiden?

Radikale Rückschnitte sind nach § 39 BNatSchG nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, sofern keine brütenden Vögel gestört werden.

Was gehört zu einem Hausmeisterservice?

Typisch sind regelmäßige Objektkontrollen, Kleinreparaturen, die Reinigung von Außenflächen und die Meldung von Mängeln. Der genaue Umfang wird im Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt festgelegt.

Was kostet Grünpflege für ein Gewerbeobjekt?

Das hängt von Flächengröße, Art des Bewuchses und den Pflegeintervallen ab. Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein Angebot, meist als Pauschale für wiederkehrende Leistungen.

Sind Gartenpflege und Hausmeisterkosten auf Mieter umlegbar?

Ja, die Kosten der Gartenpflege und des Hauswarts zählen nach § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Bei Hauswartkosten sind Anteile für Instandhaltung und Verwaltung herauszurechnen.

Kann ich Grünpflege und Winterdienst bei einem Anbieter buchen?

Ja. Bei IBS können Sie Grünpflege, Hausmeisterservice und Winterdienst zu einer ganzjährigen Objektbetreuung kombinieren. Sie haben dann einen festen Ansprechpartner für alle Leistungen.

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Auf dem eigenen Grundstück der Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Für öffentliche Gehwege ist die Reinigungspflicht in vielen Gemeinden per Satzung auf die Anlieger übertragen. Diese Aufgabe können Sie an einen Dienstleister vergeben.

In welcher Region bieten Sie Grünpflege an?

Grünpflege und Hausmeisterservice bieten wir regional an, nach Absprache auch überregional. Sprechen Sie uns an, wir prüfen die Möglichkeiten für Ihr Objekt.