WinterdienstJetzt Objekte für die Saison einplanen: Räumen & Streuen 24/7, bundesweit.
  • Bundesweit
  • 24/7
  • Nov – Apr
  • Dokumentiert

Winterdienst bundesweitfür Gewerbe- und Wohnobjekte

IBS übernimmt den Räum- und Streudienst für Gewerbeflächen, Wohnanlagen, Parkplätze und Zufahrten in ganz Deutschland. Von November bis April sind wir rund um die Uhr einsatzbereit, auch an Sonn- und Feiertagen. Jeder Einsatz wird dokumentiert, damit Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisbar erfüllen. Koordiniert wird alles von unserem Sitz in München aus – mit einem Ansprechpartner für alle Ihre Standorte.

GEBÄUDEPARKPLATZGEHWEGZUFAHRT
Räumroute maschinellHandräumung GehwegStreupunkt

Abb. 1 — Räumplan eines Gewerbeobjekts, schematisch


(01) Leistungsumfang

Alles, was der Winter verlangt.

  1. 01Maschinelle RäumungParkplätze, Zufahrten, Ladezonen und Betriebsflächen mit Räumfahrzeugen.
  2. 02HandräumungGehwege, Eingänge, Treppen, Rampen und Notausgänge – dort, wo kein Fahrzeug hinkommt.
  3. 03StreuenAbstumpfende Streumittel oder Salz, abgestimmt auf Fläche und örtliche Vorgaben.
  4. 04Kontrolle & NachstreuenBei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte sind wir wieder vor Ort.
  5. 05EinsatzdokumentationJeder Einsatz mit Zeit, Fläche und Maßnahme – Ihr Nachweis zur Verkehrssicherungspflicht.

(02) Auf einen Blick

Ein Vertrag, klare Zuständigkeit.

Saison
November bis April
Bereitschaft
24/7, auch an Sonn- und Feiertagen
Gebiet
Bundesweit
Abrechnung
Saisonpauschale oder nach Einsatz
Nachweis
Einsatzdokumentation je Objekt
Kontakt
Ein Ansprechpartner für alle Objekte

(03) Fachwissen


Winterdienst für Gewerbe und Wohnungswirtschaft

Schnee und Glätte sind für Eigentümer und Betreiber vor allem ein Haftungsthema. Wer Wege, Stellplätze oder Zufahrten für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder Mieter öffnet, muss sie in einem verkehrssicheren Zustand halten. Ein professioneller Winterdienst nimmt Ihnen diese Aufgabe ab und schafft Planbarkeit für die ganze Saison.

Wir betreuen Objekte von Hausverwaltungen, Filialisten, Gewerbeparks, Logistikstandorten, Einzelhandel und Industrie. Ob einzelne Wohnanlage oder Portfolio mit vielen Standorten in mehreren Bundesländern: Sie haben bei IBS einen festen Ansprechpartner für alle Objekte und erhalten einheitliche Standards, Berichte und Abrechnungen.


Leistungen im Räum- und Streudienst

Der Leistungsumfang wird je Objekt festgelegt und richtet sich nach Flächenart, Nutzung, Öffnungszeiten und den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde.

  • Maschinelle Räumung von Parkplätzen, Zufahrten, Hof- und Ladeflächen
  • Handräumung von Gehwegen, Eingängen, Treppen, Rampen und Notausgängen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat oder mit Salz, je nach Belag und örtlicher Satzung
  • Kontrollgänge bei kritischer Wetterlage, auch in den frühen Morgenstunden
  • Nachstreuen und Nachräumen bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Uhrzeit, Fläche und durchgeführter Maßnahme

Räum- und Streupflicht: Was Eigentümer wissen sollten

Die Pflicht zum Räumen und Streuen leitet sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ab, die von der Rechtsprechung aus § 823 BGB entwickelt wurde. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Für eigene Grundstücksflächen wie Zugänge, Parkplätze und Hofflächen gilt das unmittelbar.

Für öffentliche Gehwege vor dem Grundstück sind zunächst die Gemeinden zuständig. In der Regel übertragen sie die Räum- und Streupflicht jedoch per kommunaler Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

Zeiten und Breiten nach Satzung

Wann und in welcher Breite geräumt werden muss, regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. In vielen Gemeinden gilt werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr, häufig bis 20 Uhr. Als Breite wird häufig ein Streifen verlangt, auf dem zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Für jedes betreute Objekt prüfen wir die örtlich geltenden Vorgaben.

Salz und Streumittel

Viele Gemeinden schränken den Einsatz von Streusalz ein, insbesondere auf Gehwegen und im Bereich von Bäumen und Grünflächen. Dort sind meist abstumpfende Mittel vorgeschrieben, Salz ist oft nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Gefällestrecken erlaubt. Wir wählen das Streumittel passend zu Belag und Satzung.


Übertragung der Pflicht und Haftung

Die Räum- und Streupflicht kann vertraglich auf einen Winterdienstleister übertragen werden. Damit geht die Durchführung auf den Dienstleister über. Als Auftraggeber behalten Sie jedoch eine Kontroll- und Überwachungspflicht: Sie müssen einen zuverlässigen Dienstleister auswählen und stichprobenartig prüfen, ob die Leistung ordnungsgemäß erbracht wird.

Kommt es zu einem Glätteunfall, ist die Dokumentation entscheidend. Wer nachweisen kann, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde, steht im Haftungsfall deutlich besser da. Unsere Einsatzberichte mit Uhrzeit, Fläche und Maßnahme geben Ihnen diese Nachweise an die Hand und erleichtern zugleich Ihre Kontrollpflicht.


Winterdienst für Hausverwaltungen: Umlage als Betriebskosten

Für Hausverwaltungen und Vermieter ist neben der Haftung die Abrechnung wichtig. Die Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung können nach § 2 BetrKV als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag dies vorsieht.

Damit die Nebenkostenabrechnung sauber bleibt, erhalten Sie von uns objektbezogene Rechnungen und auf Wunsch eine getrennte Ausweisung je Liegenschaft. Bei Portfolios mit vielen Objekten bündeln wir Berichte und Abrechnung über Ihren festen Ansprechpartner.


Ablauf: von der Objektbegehung zum Räumplan

Vor Saisonbeginn begehen wir jedes Objekt. Dabei erfassen wir Flächen, Beläge, Zuwegungen, Gefahrenstellen, Ablageflächen für Schnee und die Anforderungen der örtlichen Satzung.

Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Räumplan mit Prioritäten, etwa Notausgänge und Eingänge vor Parkflächen. Ab November überwachen wir die Wetterlage laufend und rücken bei Schneefall oder Glättegefahr automatisch aus, ohne dass Sie einen Auftrag auslösen müssen.


Anforderungen je nach Objektart

Jede Nutzung bringt eigene Schwerpunkte mit sich. Diese berücksichtigen wir im Räumplan, damit die wichtigsten Flächen zum richtigen Zeitpunkt sicher begehbar und befahrbar sind.

  • Logistik und Industrie: Zufahrten, Rampen und Ladezonen vor Schichtbeginn, oft bereits in der Nacht
  • Einzelhandel und Filialisten: Kundenparkplätze und Eingänge vor Ladenöffnung, einheitliche Standards an allen Standorten
  • Gewerbeparks: gemeinsame Verkehrsflächen, Gehwege und Stellplätze für mehrere Mieter
  • Wohnanlagen und Hausverwaltungen: Hauszugänge, Mülltonnenplätze, Garagenzufahrten und öffentliche Gehwege nach Satzung

Winterdienst Kosten: Pauschale oder Abrechnung je Einsatz

Die Kosten für den Winterdienst hängen vor allem von Flächengröße, Anteil an Handräumung, gewünschten Einsatzzeiten, Streumittel und Lage des Objekts ab. Deshalb kalkulieren wir jedes Objekt nach der Begehung individuell.

Saisonpauschale

Ein fester Betrag für die gesamte Saison von November bis April. Sie haben volle Planungssicherheit, unabhängig davon, wie schneereich der Winter wird.

Abrechnung je Einsatz

Sie zahlen nur die tatsächlich erbrachten Einsätze. Das kann in milden Regionen günstiger sein, die Kosten schwanken jedoch mit dem Wetter.

(04) Für wen

Vom Parkplatz bis zum Filialnetz.

  • Gewerbeparks & Bürogebäude
  • Einzelhandel & Filialnetze
  • Logistik & Industrie
  • Wohnanlagen & Hausverwaltungen
  • Parkhäuser & Zufahrten
  • Kliniken, Schulen & öffentliche Einrichtungen

(05) Ablauf

In vier Schritten winterfest.

  1. 01

    Objektbegehung

    Wir nehmen Ihre Flächen auf und erstellen einen Räumplan mit Prioritäten und Zeitfenstern.

  2. 02

    Angebot

    Saisonpauschale oder Abrechnung nach Einsatz – transparent und je Objekt.

  3. 03

    Bereitschaft

    Ab November sind Ihre Objekte fest eingeplant. Wir beobachten die Wetterlage für Sie.

  4. 04

    Einsatz & Nachweis

    Räumen, streuen, dokumentieren – rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, bis April.

(06) Fragen

Häufige Fragen zum Winterdienst.

Wer ist für die Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg zuständig?

Grundsätzlich die Gemeinde. In den meisten Gemeinden ist die Pflicht jedoch per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Was genau gilt, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde.

Ab wann muss morgens geräumt und gestreut sein?

Das legt die jeweilige Gemeinde fest. Häufig gilt werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr, in vielen Gemeinden bis 20 Uhr. Auf Gewerbeflächen kann zusätzlich der Betriebsbeginn maßgeblich sein.

Kann ich die Haftung komplett an einen Winterdienst abgeben?

Die Durchführung können Sie vertraglich übertragen, die Verantwortung entfällt aber nicht vollständig. Sie behalten eine Kontroll- und Überwachungspflicht und sollten die Leistung stichprobenartig prüfen. Eine lückenlose Einsatzdokumentation hilft Ihnen dabei.

Was kostet ein Winterdienst für Gewerbeobjekte?

Die Kosten hängen von Fläche, Handräumanteil, Einsatzzeiten, Streumittel und Standort ab. Nach einer Objektbegehung erhalten Sie ein Angebot als Saisonpauschale oder mit Abrechnung je Einsatz.

Sind Winterdienstkosten auf Mieter umlegbar?

Ja, die Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung zählen nach § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Wir rechnen objektbezogen ab, damit die Zuordnung in der Nebenkostenabrechnung einfach bleibt.

Darf Streusalz verwendet werden?

Das hängt von der Gemeinde ab. Viele Satzungen beschränken Salz auf Gehwegen und im Bereich von Bäumen und erlauben es nur in Ausnahmefällen wie Eisregen. Wir setzen je nach Belag und Vorgabe abstumpfende Mittel oder Salz ein.

Bieten Sie Winterdienst bundesweit an?

Ja, IBS betreut Gewerbe- und Wohnobjekte in ganz Deutschland. Auch bei vielen Standorten in verschiedenen Regionen haben Sie einen festen Ansprechpartner sowie einheitliche Berichte und Abrechnungen.

Wie wird ein Einsatz dokumentiert?

Für jeden Einsatz halten wir Uhrzeit, betreute Fläche und durchgeführte Maßnahme fest, also Räumen, Streuen oder Kontrollgang. Die Berichte stehen Ihnen als Nachweis zur Verfügung, etwa im Haftungsfall.