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  • § 62 AwSV
  • TÜV SÜD
  • DIBt-Zulassung
  • Fugenabdichtung

WHG-Beschichtungfür dichte Flächen.

Wo wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen oder verarbeitet werden, muss der Boden flüssigkeitsdicht sein. IBS beschichtet Betonflächen und dichtet Fugen mit bauaufsichtlich zugelassenen Systemen ab – als von TÜV SÜD Industrie Service GmbH zertifizierter Fachbetrieb nach WHG, gültig bis Juni 2028. Von unserem Sitz in München aus arbeiten wir in ganz Bayern, im Rhein-Main-Gebiet und bei größeren Projekten deutschlandweit.

01Betonuntergrund02Grundierung03Beschichtung (zugelassenes System)04Deckschicht, flüssigkeitsdicht
Abb. — Schnitt Systemaufbau WHG-Beschichtung, schematisch

(01) Eckdaten

Technische Eckdaten.

Richtwerte – der konkrete Aufbau richtet sich nach Untergrund, Belastung und Herstellerzulassung.

Zertifiziert
TÜV SÜD, § 62 AwSV
Tätigkeiten
Errichten, Instand setzen
Systeme
bauaufsichtlich zugelassen
  • Auffangräume & Auffangwannen
  • Fugenabdichtung in Betonflächen
  • Abfüll- und Umschlagflächen
  • Lager für Gefahrstoffe & Chemikalien
  • Tankstellen & Waschplätze
  • Produktions- und Werkstattflächen (HBV-Anlagen)

(02) Fachwissen


Was ist eine WHG-Beschichtung?

Als WHG-Beschichtung bezeichnet man eine Bodenbeschichtung, die als Teil einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen das Eindringen dieser Stoffe in Beton, Boden und Grundwasser verhindert. Rechtsgrundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Betroffen sind vor allem LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden). Die Fläche muss für die jeweiligen Medien und die vorgesehene Beanspruchungsdauer flüssigkeitsdicht und beständig sein. Eine gewöhnliche Industriebodenbeschichtung erfüllt diese Anforderung nicht automatisch.

  • Auffangräume und Auffangwannen aus Beton
  • Abfüll- und Umschlagflächen, Tankstellen und Waschplätze
  • Gefahrstoff- und Chemikalienlager
  • Produktions- und Werkstattflächen mit HBV-Anlagen
  • Fugen in Betonflächen von Dichtflächen

Fachbetriebspflicht nach § 45 und § 62 AwSV

Nach § 45 AwSV dürfen bestimmte Anlagen nur von Fachbetrieben errichtet, instand gesetzt, innen gereinigt und stillgelegt werden. Welche Anlagen fachbetriebspflichtig sind, hängt unter anderem von Gefährdungsstufe, Wassergefährdungsklasse und Volumen beziehungsweise Masse ab. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrem Sachverständigen oder der zuständigen Behörde.

IBS ist nach § 62 AwSV als Fachbetrieb zertifiziert. Das Zertifikat umfasst die Tätigkeiten Errichten und Instand setzen, und zwar für das Beschichten von Betonflächen mit bauaufsichtlich zugelassenen Beschichtungssystemen sowie für das Abdichten von Fugen im Beton mit bauaufsichtlich zugelassenen Fugendichtsystemen. Das Zertifikat stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Zugelassene Systeme und technische Regeln

Für Dichtflächen werden Beschichtungs- und Fugendichtsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung beziehungsweise Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) eingesetzt. Die Zulassung legt fest, für welche Medien, welche Beanspruchungsdauer und welchen Untergrund das System geeignet ist und wie es aufzubauen ist.

Für den Beton selbst gilt die DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS). Sie regelt unter anderem Eindringverhalten, Rissbreiten und Nachweise für Betonbauteile. Die Beschichtung wird dort eingesetzt, wo der Beton allein die Anforderungen nicht erfüllt oder zusätzliche Sicherheit gefordert ist.

Medienbeständigkeit

Entscheidend ist, welche Stoffe in welcher Konzentration auf die Fläche gelangen können. Mineralöle, Kraftstoffe, Säuren, Laugen und Lösemittel stellen sehr unterschiedliche Anforderungen. Wir wählen das System anhand der Medienliste der Zulassung aus.

Rissüberbrückung

Auf rissgefährdeten Flächen sind Systeme mit rissüberbrückenden Eigenschaften erforderlich. Starre Beschichtungen eignen sich nur, wenn keine Rissbewegungen zu erwarten sind.


Untergrundvorbereitung und Ausführung

Grundlage jeder dichten Beschichtung ist ein tragfähiger, sauberer Betonuntergrund. Wir entfernen Zementschlämme, Altbeschichtungen und Verunreinigungen durch Kugelstrahlen, Fräsen oder Schleifen. Ölgetränkter Beton muss je nach Eindringtiefe gereinigt oder abgetragen werden.

Vor der Beschichtung prüfen wir die Haftzugfestigkeit, die je nach System in der Regel mindestens 1,5 N/mm² betragen soll, sowie die Restfeuchte des Betons. Während der Verarbeitung achten wir auf Luft- und Untergrundtemperatur und halten einen ausreichenden Abstand zum Taupunkt ein, üblicherweise mindestens 3 K.

Der Aufbau folgt der Zulassung: Grundierung, gegebenenfalls Kratzspachtelung zum Porenverschluss, Dichtschicht in der geforderten Mindestschichtdicke und je nach Nutzung eine abgestreute Deckschicht. Schichtdicken werden während der Ausführung kontrolliert und dokumentiert.


Fugenabdichtung in Dichtflächen

Fugen sind die häufigste Schwachstelle von Auffangräumen und Abfüllflächen. Bewegungs- und Scheinfugen müssen mit Fugendichtsystemen geschlossen werden, die für die jeweiligen Medien zugelassen sind. Dazu gehören die passenden Primer, Hinterfüllmaterialien und Dichtstoffe.

Bei der Instandsetzung entfernen wir alte, versprödete oder abgelöste Fugenmassen vollständig, bereiten die Fugenflanken vor und bauen das zugelassene System neu ein. Fugenabdichtungen sind Wartungsfugen und müssen regelmäßig kontrolliert werden.


Typische Schäden und Fehler

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Schadensbilder: ungeeignete Beschichtungen ohne Zulassung, abgelöste Fugenmassen, Risse im Beton ohne rissüberbrückendes System, Blasenbildung durch Feuchte aus dem Untergrund und durchgefahrene Beschichtungen in Fahrspuren.

  • System nicht für die tatsächlich eingesetzten Medien zugelassen
  • Unzureichende Untergrundvorbereitung, keine Haftzugprüfung
  • Verarbeitung auf zu feuchtem Beton oder zu nah am Taupunkt
  • Anschlüsse an Wände, Sockel, Rinnen und Durchdringungen nicht dicht ausgeführt
  • Fugen ohne Wartung über viele Jahre

So arbeitet IBS bei WHG-Flächen

Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir die Fläche, klären Medien, Nutzung und Anforderungen aus Genehmigung oder Sachverständigengutachten und prüfen den Untergrund. Sie erhalten ein Festpreis-Angebot mit System, Aufbau und Bauzeitenplan. Der Preis einer WHG-Beschichtung hängt von Fläche, Untergrundzustand, Medien und System ab.

Die Ausführung erfolgt auf Wunsch abschnittsweise bei laufendem Betrieb. Nach Abschluss erhalten Sie eine Dokumentation mit Systemangaben, Schichtdicken und Prüfwerten als Grundlage für die Prüfung durch den Sachverständigen. Wir arbeiten in Bayern, im Rhein-Main-Gebiet und bei größeren Projekten deutschlandweit.


(03) Zertifikat

Zertifikat der TÜV SÜD Industrie Service GmbH: I.B.S. Industrieboden Systeme GmbH ist Fachbetrieb nach WHG
Zertifiziert durch
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Grundlage
§ 62 AwSV
Tätigkeiten
Errichten, Instand setzen
Gültig bis
Juni 2028

(04) Fragen

Häufige Fragen zu WHG-Beschichtung.

Wann ist eine WHG-Beschichtung vorgeschrieben?

Immer dann, wenn eine Fläche als Teil einer Anlage nach AwSV wassergefährdende Stoffe sicher zurückhalten muss und der Beton allein dafür nicht ausreicht. Das betrifft typischerweise Auffangräume, Abfüllflächen und Lagerflächen für Gefahrstoffe. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus AwSV, Genehmigung und gegebenenfalls dem Sachverständigengutachten.

Was bedeutet Fachbetrieb nach § 62 AwSV?

Ein Fachbetrieb ist von einer Sachverständigenorganisation oder Güte- beziehungsweise Überwachungsgemeinschaft zertifiziert und wird regelmäßig überwacht. Nur solche Betriebe dürfen fachbetriebspflichtige Tätigkeiten an AwSV-Anlagen ausführen. IBS ist durch TÜV SÜD Industrie Service GmbH zertifiziert, gültig bis Juni 2028.

Welche Systeme dürfen für Dichtflächen verwendet werden?

Eingesetzt werden Beschichtungs- und Fugendichtsysteme mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung beziehungsweise Bauartgenehmigung des DIBt. Die Zulassung legt die beständigen Medien, die Beanspruchungsdauer und den Systemaufbau fest. Abweichungen vom zugelassenen Aufbau sind nicht zulässig.

Wird die Beschichtung vom Sachverständigen abgenommen?

Prüfpflichtige Anlagen werden nach AwSV vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlichen Änderungen von einem Sachverständigen geprüft. Wir stellen dafür die Ausführungsdokumentation mit System, Schichtdicken und Prüfwerten bereit. Den Prüftermin beauftragt in der Regel der Anlagenbetreiber.

Was kostet eine WHG-Beschichtung?

Die Kosten hängen von Fläche, Zustand des Betons, den Medien, dem Anteil an Fugen und Anschlüssen sowie dem gewählten System ab. Pauschale Quadratmeterpreise sind deshalb wenig aussagekräftig. Nach einer Besichtigung erhalten Sie von uns ein Festpreis-Angebot.

Können Fugen in Auffangräumen nachträglich abgedichtet werden?

Ja, die Instandsetzung von Fugen gehört zu unserem zertifizierten Tätigkeitsbereich. Alte Fugenmassen werden vollständig entfernt, die Flanken vorbereitet und ein zugelassenes Fugendichtsystem eingebaut. Danach sollten die Fugen regelmäßig kontrolliert werden.

Wie erkenne ich, ob eine bestehende Dichtfläche instand gesetzt werden muss?

Hinweise sind Risse, Abplatzungen, abgefahrene Beschichtung in Fahrspuren, Verfärbungen durch eingedrungene Medien und abgelöste Fugenmassen. Häufig weist auch der Sachverständige bei der wiederkehrenden Prüfung auf Mängel hin. Wir begutachten die Fläche und schlagen eine zulassungskonforme Instandsetzung vor.

Kann während der Arbeiten weiter produziert werden?

In vielen Fällen ja, wenn die Fläche in Abschnitte geteilt werden kann. Die betroffenen Bereiche müssen allerdings geräumt, gereinigt und bis zur Aushärtung gesperrt sein. Die Abschnitte stimmen wir vorab mit Ihnen ab.