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  • Parkhausmarkierung
  • Bodenmarkierung
  • Tiefgarage
  • Hallenmarkierung

Parkhaus­markierungfür Tiefgaragen, Parkhäuser und Hallen.

Eine gute Markierung fällt erst auf, wenn sie fehlt. Fahrer suchen die Spur, parken quer über zwei Stellplätze, Fußgänger laufen mitten in der Fahrgasse. Wir markieren Parkhäuser, Tiefgaragen und Hallen mit Zweikomponenten-Material, das auf die Bodenbeschichtung abgestimmt ist und dem Verkehr standhält. Auf einer neuen Beschichtung genauso wie bei der Ummarkierung einer bestehenden Anlage.

01020304050607080910123456FUSSWEG1Stellplätze mit Nummerierung2Fahrgasse mit Richtungspfeilen3Fußgängerweg4Stütze, gelb-schwarz markiert5E-Ladeplatz6Sperrfläche
Abb. — Draufsicht Parkdeck mit Markierung, schematisch

(01) Eckdaten

Technische Eckdaten.

Richtwerte – der konkrete Aufbau richtet sich nach Untergrund, Belastung und Herstellerzulassung.

Material
2K, EP / PU / PMMA
Regeln
ASR A1.3, ASR A1.8
Ausführung
auch nachts
  • Stellplätze & Nummerierung
  • Fahrgassen & Richtungspfeile
  • Fußgängerwege
  • Stützen-Warnmarkierung
  • Fahrwege in Hallen

(02) Fachwissen


Parkhaus­markierung und Tief­garagen­markierung

Was auf den Boden gehört, ergibt sich aus Nutzung und Verkehrsführung. In Parkhäusern und Tiefgaragen markieren wir:

  • Stellplatzbegrenzungen und Stellplatznummern
  • Fahrgassen, Richtungspfeile und Haltelinien
  • Fußgängerwege zu Treppenhäusern und Aufzügen
  • Sperrflächen an Engstellen und vor Ausgängen
  • Sonderstellplätze für Menschen mit Behinderung, Familienstellplätze und E-Ladeplätze
  • Warnmarkierung gelb-schwarz an Stützen

Sonderstellplätze und Stützen­markierung

Bei Sonderstellplätzen kommt zur Linie ein Symbol auf den Boden, bei E-Ladeplätzen auf Wunsch eine farbige Fläche, die schon von der Fahrgasse aus zu erkennen ist.

Die gelb-schwarze Kennzeichnung an Stützen hat einen praktischen Grund. Beim Rangieren werden Stützen leicht übersehen, besonders in schlecht beleuchteten Ecken, und jeder Kratzer am Kotflügel landet als Beschwerde bei der Hausverwaltung. Eine gut sichtbare Stütze erspart beiden Seiten Ärger.


Boden­markierung in Hallen und Lagern

In Produktions- und Lagerhallen teilen sich Stapler und Fußgänger dieselbe Fläche. Fahrwege und Verkehrswege kennzeichnen wir nach ASR A1.8, Gefahrstellen und Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3. Dazu kommen Lagerzonen und Abstellflächen, die klar abgegrenzt sein müssen, damit Ware nicht in den Fahrweg wandert.

Wird die Halle ohnehin neu beschichtet, planen wir Markierung und Industrieboden zusammen. Dann sitzt jede Linie dort, wo sie im Betrieb gebraucht wird.

Linien zu ziehen, wo gerade Platz ist, reicht in einer Halle nicht. Wir gehen den Ablauf mit Ihnen durch: Wo fahren Stapler, wo queren Fußgänger, wo stehen Regale und Tore? Daraus entsteht ein Markierungsplan, den wir vor der Ausführung mit Ihnen und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit abstimmen.


Welches Markierungsmaterial hält auf einer Beschichtung?

Einfache 1K-Straßenfarbe ist für Asphalt gemacht. Auf einer Beschichtung aus Epoxid, Polyurethan oder PMMA haftet sie schlecht, wird unter den Reifen abgefahren und blättert ab.

Wir markieren mit 2K-Materialien auf EP-, PU- oder PMMA-Basis und wählen das Material passend zur vorhandenen Beschichtung. Die Markierung verbindet sich mit dem Untergrund und ist abriebfest. Auf Wunsch streuen wir sie rutschhemmend ab, etwa auf Fußgängerwegen oder Rampen.

Auf einer frischen Beschichtung markieren wir im System, mit einem Material auf derselben Basis. Bei älteren Böden prüfen wir zuerst, worauf wir eigentlich markieren, denn nicht jede Altbeschichtung ist das, wofür sie gehalten wird.

Wenn eine Markierung nach kurzer Zeit abplatzt, liegt das selten am Verkehr. Dahinter stecken ein Material, das nicht zum System passt, oder eine Fläche, die vorher nicht fachgerecht vorbereitet wurde.


Stellplatzaufteilung nach Garagenverordnung

Wie Stellplätze und Fahrgassen bemessen sein müssen, regelt die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, in Bayern die GaStellV. Wir markieren nach einem Plan, der diese Vorgaben einhält, und nicht nach Augenmaß.

Soll eine Anlage neu aufgeteilt werden, weil E-Ladeplätze dazukommen, breitere Stellplätze gewünscht sind oder sich die Verkehrsführung ändert, übernehmen wir die komplette Ummarkierung.

Eine Ummarkierung ist eine gute Gelegenheit, die Anlage zu überdenken. Stellplätze neben Stützen, die kaum jemand nutzt, weil das Einparken dort schwierig ist, lassen sich anders anordnen. Fahrgassen bekommen eine klare Richtung, Fußgänger einen eigenen Weg zum Ausgang.


Alte Markierungen entfernen

Neue Linien neben alten verwirren jeden, der einfährt. Bevor wir neu markieren, schleifen wir die alte Markierung mit unseren eigenen Diamantschleifern ab. Ist die Beschichtung darunter beschädigt, stimmen wir mit Ihnen ab, ob sie vorher ausgebessert wird.

Mit dem Diamantschleifer nehmen wir die Linie kontrolliert ab, ohne mehr von der Beschichtung abzutragen als nötig. Die angeschliffene Fläche ist zugleich der richtige Untergrund für die neue Markierung.


Untergrund vorbereiten

Eine Markierung haftet nur so gut wie die Fläche darunter. Wir reinigen den Boden, entfernen Öl- und Gummiabrieb und schleifen die Flächen an, auf denen markiert wird. Vor dem Markieren prüfen wir Feuchte und Temperatur des Untergrunds, denn beides beeinflusst, wie das Material aushärtet.

Haftet die Altbeschichtung selbst schlecht, hält auch keine Markierung darauf. Das sagen wir Ihnen offen. Dann ist eine Betoninstandsetzung oder eine neue Beschichtung nach OS 8 oder OS 11 der bessere Weg, und die Markierung folgt im selben Zug.


Markieren bei laufendem Betrieb

Ein Parkhaus oder eine Halle muss für die Markierung nicht schließen. Wir arbeiten abschnittsweise, sperren jeweils einen Bereich ab und geben ihn frei, sobald das Material ausgehärtet ist. Wo tagsüber zu viel Verkehr herrscht, markieren wir nachts. Vorher legen wir mit Ihnen die Reihenfolge der Abschnitte fest und kennzeichnen Umleitungen. Nutzer und Mieter erfahren rechtzeitig, welche Stellplätze wann frei bleiben müssen.

Unser Schwerpunkt liegt in München und Bayern, größere Parkbauten markieren wir auch im Rhein-Main-Gebiet und deutschlandweit.


(03) Fragen

Häufige Fragen zu Parkhaus­markierung.

Warum blättert unsere Parkhaus­markierung ab?

Oft wurde 1K-Straßenfarbe auf eine Beschichtung gestrichen, auf der sie schlecht haftet, oder der Untergrund war nicht vorbereitet. Mit 2K-Material, das zur Beschichtung passt, und einer angeschliffenen Fläche hält die Markierung deutlich besser.

Kann die Tiefgarage während der Markierung genutzt werden?

Ja. Wir arbeiten abschnittsweise und sperren nur den Bereich, in dem gerade markiert wird. Bei viel Verkehr arbeiten wir nachts.

Wie werden alte Markierungen entfernt?

Wir schleifen sie mit Diamantschleifern ab, ohne mehr von der Beschichtung abzutragen als nötig. Einfach überstreichen reicht nicht, weil alte Linien sichtbar bleiben und Fahrer verwirren.

Welche Vorschriften gelten für die Stellplatzaufteilung?

Die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, in Bayern die GaStellV. Danach richten sich Stellplätze und Fahrgassen.

Markieren Sie auch Hallen und Lager?

Ja. Fahrwege und Verkehrswege markieren wir nach ASR A1.8, Gefahrstellen nach ASR A1.3. Lagerzonen und Abstellflächen grenzen wir nach Ihrem Betriebsablauf ab. Den Markierungsplan stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Können E-Ladeplätze nachträglich markiert werden?

Ja. Wir schleifen die alte Markierung ab und markieren die betroffenen Stellplätze neu, mit Symbol und farbiger Kennzeichnung. Die übrige Garage bleibt dabei in Betrieb.

(04) Weitere Systeme

Weitere Leistungen.

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