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Wartung und Inspektionfür Parkhaus, Tiefgarage und Halle.

Eine Beschichtung im Parkhaus arbeitet jeden Tag. Reifen schleifen die Abstreuung ab, Räumschilder schrammen über Kanten, und im Winter tragen die Fahrzeuge Salzwasser bis in die hinterste Ecke der Tiefgarage. Das ist kein Mangel, das ist Nutzung. Mit einem Wartungsvertrag sehen wir regelmäßig nach Ihrer Fläche, schließen kleine Schäden, bevor sie teuer werden, und geben Ihnen eine belastbare Grundlage, um größere Maßnahmen rechtzeitig zu planen.

RAMPE1234567DRINGLICHKEITBeobachtenZeitnah behebenSofort handelnNummer = Foto und Beschreibungim Inspektionsbericht
Abb. — Inspektionsplan einer Tiefgarage, schematisch

(01) Eckdaten

Technische Eckdaten.

Richtwerte – der konkrete Aufbau richtet sich nach Untergrund, Belastung und Herstellerzulassung.

Leistung
Inspektion & Wartung
Intervall
nach Vertrag
Ergebnis
Bericht mit Fotos
  • Inspektion & Fotobericht
  • Einstufung nach Dringlichkeit
  • Kleinreparaturen
  • Wartungsvertrag

(02) Fachwissen


Warum brauchen Parkhaus und Tiefgarage regelmäßige Wartung?

Oberflächenschutz und Beschichtungen in Parkbauten sind Verschleißteile. Sie schützen den Beton nur, solange sie geschlossen sind. Ein Riss in der Verschleißschicht, eine Abplatzung an der Rampe, eine offene Fuge, ein undichter Wandanschluss oder ein verstopfter Ablauf genügen, damit Wasser mit gelöstem Tausalz an den Beton gelangt. Von dort wandern Chloride zur Bewehrung, und der Stahl beginnt zu rosten. Von oben sieht man davon lange nichts.

Wer solche Stellen früh findet, kommt mit einer kleinen Reparatur aus. Wer sie übersieht, steht einige Winter später vor einer Betoninstandsetzung mit Stemmarbeiten, Sperrungen und einem ganz anderen Budget.

Das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ empfiehlt deshalb, für Parkbauten einen Wartungs- und Inspektionsplan aufzustellen. Dazu kommt die Gewährleistung: Herstellervorgaben und Bauverträge sehen oft eine regelmäßige Wartung der Beschichtung vor. Ein dokumentierter Wartungsvertrag hilft Ihnen, das nachzuweisen.


Inspektion von Beschichtung und Ober­flächen­schutz

Bei der Begehung gehen wir Ihre Fläche systematisch ab, Ebene für Ebene. Dabei achten wir auf folgende Punkte:

  • Beschichtung und Oberflächenschutz: abgefahrene Verschleißschicht, verlorene Abstreuung, Risse, Blasen und Ablösungen
  • Fugen und Fugenprofile: Flankenabrisse, fehlender Dichtstoff, lose oder beschädigte Profile
  • Anschlüsse an Wände, Stützen und Sockel, wo Wasser gern hinter die Beschichtung läuft
  • Abläufe, Rinnen und Gefälle, erkennbar an stehenden Pfützen nach Regen oder Schneeschmelze
  • Rampen und Kurven, die am stärksten beansprucht werden
  • Markierungen von Stellplätzen, Fahrgassen und Gehwegen
  • sichtbare Betonschäden: Abplatzungen, Rostfahnen sowie Feuchtstellen und Ausblühungen an Deckenunterseiten

Wartung von Industrie­böden und WHG-Flächen

In Produktions- und Lagerhallen sieht der Verschleiß anders aus. Stapler fahren immer dieselben Wege, Fugenkanten brechen unter harten Rollen aus, und die Versiegelung wird an Wendestellen stumpf. Wir prüfen Fahrwege, Fugenkanten, Versiegelung und die Übergänge zu Toren und Andockstellen.

Auf Flächen für wassergefährdende Stoffe zählt vor allem die Dichtheit. Ein Riss oder eine abgelöste Fuge in einem Auffangraum ist dort kein Schönheitsfehler. Als Fachbetrieb nach § 62 AwSV setzen wir solche Stellen fachgerecht instand. Vorgeschriebene Prüfungen durch Sachverständige ersetzt unsere Inspektion nicht, sie bereitet sie aber gut vor.


Ablauf der Wartung in vier Schritten

So läuft ein Wartungstermin bei uns ab.

1. Begehung bei laufendem Betrieb

Wir nehmen den Bestand auf, während Ihr Parkhaus oder Ihre Halle in Betrieb bleibt. Abgesperrt wird höchstens ein kleiner Bereich, wenn wir uns eine Stelle genauer ansehen müssen.

2. Bericht mit Fotos und Dringlichkeit

Jeder Schaden wird fotografiert, im Grundriss verortet und eingestuft. Grün bedeutet: beobachten und beim nächsten Termin erneut prüfen. Gelb bedeutet: in den kommenden Monaten beheben. Rot bedeutet: sofort handeln, weil Wasser eindringt oder eine Stolperstelle entstanden ist. Zu jedem Punkt erhalten Sie einen Maßnahmenvorschlag mit Kostenschätzung.

3. Kleinreparaturen direkt erledigen

Vieles beheben wir gleich im Zuge der Wartung. Wir schließen Risse, dichten Fugen nach, bessern abgefahrene Stellen der Verschleißschicht aus und frischen Markierungen auf. Eine Schadstelle nur zu überbeschichten, statt sie zu sanieren, halten wir für falsch. Jede Ausbesserung beginnt bei uns mit dem Öffnen und Vorbereiten des Untergrunds, sonst löst sie sich bald wieder.

4. Größere Maßnahmen planbar machen

Was über eine Kleinreparatur hinausgeht, etwa eine Betoninstandsetzung oder die Neubeschichtung einer ganzen Ebene, fassen wir so zusammen, dass Sie es für die Folgejahre budgetieren können. Ausgeführt wird das als eigener Auftrag, zu einem Zeitpunkt, den Sie bestimmen.


Wartungsintervall und der richtige Zeitpunkt

Das Intervall legen wir im Wartungsvertrag gemeinsam fest. Für viele Objekte reicht eine Inspektion im Jahr, stark befahrene Parkhäuser profitieren von zwei Terminen, einem vor und einem nach dem Winter.

Der Termin im Frühjahr hat einen besonderen Wert. Das Tausalz hat dann eine ganze Saison gewirkt, Frost hat an Fugen und Kanten gearbeitet, und frische Schäden sind gut zu erkennen. Betreuen wir Ihr Objekt bereits im Winterdienst, sind wir ohnehin regelmäßig vor Ort und kennen die Fläche. Die Inspektion lässt sich dann direkt an das Ende der Wintersaison anschließen.


Wartungs­vertrag für Eigentümer, Verwaltungen und Betreiber

Unser Angebot richtet sich an Eigentümer und Hausverwaltungen, an Wohnungseigentümergemeinschaften mit Tiefgarage, an Betreiber von Parkhäusern, an das Facility Management sowie an Unternehmen aus Industrie und Logistik. Wir sind in München und ganz Bayern unterwegs, im Rhein-Main-Gebiet und bei größeren Objekten auch darüber hinaus.

Wer die Fläche ursprünglich beschichtet hat, spielt keine Rolle. Wir übernehmen auch Böden, die nicht von uns stammen. Bei der ersten Begehung klären wir, welches System verbaut ist und in welchem Zustand es sich befindet. Manchmal liegt die Ursache eines Schadens schon im Bau: ein ungeeignetes System, eine Beschichtung ohne fachgerechte Untergrundvorbereitung oder Beton ohne fachgerechtes Gefälle. Auch das steht dann im Bericht, sachlich und mit einem Vorschlag, wie es weitergeht.


Nutzen der regelmäßigen Inspektion

Zuerst der Werterhalt. Bleibt die Beschichtung geschlossen, bleibt die Bewehrung geschützt, und der teuerste Teil des Bauwerks muss nicht angefasst werden.

Dann die Verkehrssicherheit. Eine glatt gefahrene Verschleißschicht verliert ihre Rutschhemmung, eine ausgebrochene Fugenkante wird zur Stolperstelle. Für beides tragen Sie als Betreiber die Verkehrssicherungspflicht.

Schließlich Dokumentation und Kosten. Unser Bericht mit Fotos und Einstufung lässt sich in der Eigentümerversammlung vorlegen, an die Versicherung weitergeben oder einem Sachverständigen zur Verfügung stellen. Und weil Sie größere Maßnahmen früh sehen, zahlen Sie sie nicht im Schadensfall, sondern planen sie ein.


(03) Fragen

Häufige Fragen zu Wartung & Inspektion.

Was kostet ein Wartungs­vertrag für eine Tiefgarage?

Der Preis richtet sich nach Größe der Fläche, Zahl der Ebenen und vereinbartem Intervall. Nach einer ersten Besichtigung erhalten Sie ein Angebot mit festem Leistungsumfang. Kleinreparaturen und größere Maßnahmen weisen wir getrennt aus.

Muss das Parkhaus für die Inspektion gesperrt werden?

Nein. Die Begehung findet bei laufendem Betrieb statt. Für Kleinreparaturen sperren wir einzelne Stellplätze oder kurze Abschnitte, und zwar in Absprache mit Ihnen.

Warten Sie auch Flächen, die eine andere Firma beschichtet hat?

Ja. Bei der ersten Begehung ermitteln wir, welches System verbaut ist und in welchem Zustand es ist. Die Wartung richten wir danach aus.

Was steht im Inspektions­bericht?

Fotos jedes Schadens, seine Lage im Grundriss, eine Einstufung in drei Dringlichkeitsstufen sowie ein Maßnahmenvorschlag mit Kostenschätzung. Den Bericht können Sie in der Eigentümerversammlung, gegenüber der Versicherung oder einem Sachverständigen verwenden.

Gibt es Vorgaben für die Wartung von Parkbauten?

Das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ empfiehlt einen Wartungs- und Inspektionsplan. Zusätzlich verlangen Herstellervorgaben und Verträge oft eine regelmäßige Wartung, damit die Gewährleistung erhalten bleibt. Welche Pflichten für Ihr Objekt gelten, ergibt sich aus Ihren Unterlagen, die wir gern mit Ihnen durchgehen.

Warum ist eine Inspektion nach dem Winter sinnvoll?

Nach dem Winter hat das Tausalz seine Wirkung getan, und Frostschäden an Fugen und Kanten sind sichtbar. Wer jetzt prüft und repariert, verhindert, dass Wasser und Chloride über den Sommer weiter in den Beton eindringen.

(04) Weitere Systeme

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