WinterdienstJetzt Objekte für die Saison einplanen: Räumen & Streuen 24/7, bundesweit.
  • Pflegeplan
  • Gewerbe & Wohnen
  • § 39 BNatSchG
  • Ganzjährig mit Winterdienst

Grünpflegefür Gewerbe und Wohnanlagen.

Eine Außenanlage verwildert nicht über Nacht. Sie verwildert in den Wochen, in denen niemand zuständig ist. Wir pflegen Grünflächen an Gewerbeobjekten und Wohnanlagen nach einem Plan, den wir vorher mit Ihnen festlegen: Rasen, Hecken, Beete, Wege und im Herbst das Laub. Wer bei uns bereits den Winterdienst beauftragt hat, bekommt damit eine Betreuung über das ganze Jahr, mit demselben Team und demselben Ansprechpartner.

GEBÄUDEZUFAHRT1234561Rasenflächen2Hecke an der Grenze3Bäume und Sträucher4Beete am Eingang5Wege, Fugen, Laub6Sichtdreieck freihalten
Abb. — Pflegeplan einer Außenanlage, schematisch

(01) Leistungen

Was wir übernehmen.

  1. 01Rasen & WiesenMähen, Vertikutieren, Düngen und Nachsaat nach Saison.
  2. 02Hecken & GehölzeForm- und Pflegeschnitt unter Beachtung der Schutzzeiten.
  3. 03Beete & Pflanz­flächenUnkraut entfernen, Rückschnitt, Mulch und Nachpflanzung.
  4. 04Wege & PflasterUnkraut in Fugen mechanisch entfernen, Wege frei von Überhang halten.
  5. 05Laub im HerbstLaub von Rasen, Wegen und Rinnen entfernen und entsorgen.

(02) Fachwissen


Grünpflege nach Pflegeplan statt nach Zuruf

Am Anfang steht eine Begehung. Wir nehmen Rasenflächen, Hecken, Beete, befestigte Wege und Besonderheiten wie Hanglagen, Spielplätze oder Dachbegrünung auf. Daraus entsteht ein Pflegeplan mit Leistungen und Turnus, den Sie freigeben.

Der Turnus richtet sich nach Ihrem Anspruch und nach der Nutzung. Ein Firmengelände mit Kundenverkehr wird öfter gemäht als eine Grünfläche hinter dem Lager. Was vereinbart ist, steht schriftlich fest, und jeder Einsatz wird dokumentiert.

Der Plan ist kein starres Raster. Wächst der Rasen im Mai schneller als gedacht oder bleibt er im Hochsommer braun stehen, verschieben wir Termine und sagen Ihnen Bescheid. Sie zahlen eine feste Pauschale für die vereinbarten Leistungen, Sonderarbeiten wie eine Neupflanzung rechnen wir nach Freigabe gesondert ab.


Rasenpflege: mähen, vertikutieren, düngen, nachsäen

Ein dichter Rasen entsteht durch regelmäßigen Schnitt. Wir mähen im vereinbarten Rhythmus, schneiden Kanten an Wegen und Beeten nach und nehmen das Schnittgut mit, wo es liegen bleiben würde.

Im Frühjahr vertikutieren wir verfilzte Flächen, damit Luft und Wasser wieder an die Wurzeln kommen. Kahle Stellen säen wir nach. Gedüngt wird nach Bedarf, nicht nach Kalender. Wer zu viel Stickstoff gibt, bekommt schnellen Wuchs und mehr Schnittgut, aber keinen kräftigeren Rasen.

Mäher, Heckenscheren und Freischneider warten und schärfen wir in unserer betriebseigenen Werkstatt. Ein scharfes Messer schneidet den Halm sauber ab, ein stumpfes zerfasert ihn, und die Spitzen werden braun.

  • Rasenmahd mit Kantenschnitt
  • Vertikutieren und Aerifizieren verdichteter Flächen
  • Düngung und Nachsaat
  • Pflege von Rasen an Böschungen und schwer zugänglichen Stellen

Wann darf man Hecken und Gehölze schneiden?

Die Antwort steht im Gesetz. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. In dieser Zeit sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, bei denen der Zuwachs abkommt.

Für die Praxis heißt das: Den Formschnitt im Sommer machen wir, den kräftigen Rückschnitt legen wir in die Monate Oktober bis Februar. Vor jedem Schnitt sehen wir in die Hecke. Ein besetztes Nest bleibt unberührt, auch außerhalb der Schutzzeit.

Sträucher und Ziergehölze schneiden wir so, dass sie ihre Form behalten und blühen. Bei Bäumen beschränken wir uns auf das Freischneiden von Wegen und Zufahrten.


Laub, Beete und Unkraut auf Wegen

Laub im Herbst

Nasses Laub auf Gehwegen, Treppen und Zufahrten ist rutschig. Es verstopft außerdem Rinnen und Abläufe. In der Laubsaison kommen wir deshalb öfter, räumen Wege, Parkflächen und Rasen und entsorgen das Laub.

Beete und Pflanz­flächen

Wir jäten, lockern den Boden, schneiden Stauden zurück und ergänzen Mulch. Ausgefallene Pflanzen ersetzen wir nach Absprache. Wo Pflanzflächen immer wieder vertrocknen oder verunkrauten, schlagen wir Ihnen robustere Bepflanzung oder eine Mulchschicht vor, die den Pflegeaufwand dauerhaft senkt.

Unkraut auf Pflaster und Wegen

Aufwuchs in Fugen, auf Pflaster und an Bordsteinen entfernen wir mechanisch mit Fugenkratzer und Wildkrautbürste oder thermisch. Chemische Unkrautvernichter setzen wir dort nicht ein: Auf befestigten Flächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten.


Bewässerung und Grünschnitt-Entsorgung

In trockenen Sommern brauchen frische Pflanzungen, Kübel und junge Hecken Wasser. Wir gießen nach Bedarf und nach Absprache, auch zwischen den regulären Pflegeterminen. Vorhandene Bewässerungsanlagen nehmen wir im Frühjahr mit Ihnen in Betrieb und schließen sie vor dem Frost.

Grünschnitt, Laub und Schnittgut nehmen wir mit und entsorgen es fachgerecht. Auf Ihrem Gelände bleibt nichts liegen.


Verkehrssicherheit auf Wegen und an Ausfahrten

Grünpflege ist auch Sicherheit. Eine Hecke, die in die Sichtachse einer Ausfahrt wächst, nimmt Fahrern den Blick auf Radfahrer und Fußgänger. Wir halten Sichtdreiecke an Ein- und Ausfahrten frei und schneiden Überhang über Gehwegen und Zufahrten zurück, damit Fußgänger, Kinderwagen und Fahrzeuge ungehindert passieren.

Auch Wege selbst gehören dazu. Wurzeln, die Platten anheben, Moos auf schattigen Stufen oder eine Hecke, die den Gehweg auf halbe Breite verengt, sind Stolperfallen. Als Eigentümer tragen Sie dafür die Verkehrssicherungspflicht. Mit einer regelmäßigen Pflege und einem Protokoll jedes Einsatzes können Sie zeigen, dass Sie ihr nachgekommen sind.

Fällt uns bei der Pflege ein Schaden auf, etwa ein abgebrochener Ast über dem Weg, sperren wir die Stelle ab und melden ihn Ihnen sofort.


Grünpflege als Betriebs­kosten umlegen

Für Vermieter ist die Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Dazu zählen die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie die Pflege von Spielplätzen, Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Damit die Abrechnung sauber ist, weisen wir wiederkehrende Pflege und einmalige Sonderleistungen getrennt aus.


Ganzjährig betreut: Grünpflege, Winterdienst und Hausmeister­service

Von März bis in den Herbst stehen Rasen, Hecken und Beete im Vordergrund, danach das Laub, und ab November übernimmt unser Winterdienst. Wer zusätzlich unseren Hausmeisterservice bucht, hat für Außenanlagen, Kontrollgänge und Kleinreparaturen einen einzigen Partner.

Das zahlt sich an den Übergängen aus. Liegt vor dem ersten Frost noch Laub auf dem Weg, muss niemand klären, wer zuständig ist. Grünpflege bieten wir in München und Umgebung an, für Objekte weiter draußen nach Absprache.


(03) Fragen

Häufige Fragen zur Grünpflege.

Wann darf man Hecken schneiden?

Kräftige Rückschnitte sind nach § 39 BNatSchG vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Brütende Vögel dürfen zu keiner Zeit gestört werden.

Wie oft wird der Rasen gemäht?

So oft, wie im Pflegeplan vereinbart. Den Turnus legen wir nach Nutzung und Anspruch fest und passen ihn an, wenn ein nasser oder trockener Sommer es verlangt.

Darf Unkraut auf Pflaster mit Herbiziden bekämpft werden?

Nein. Auf befestigten Flächen wie Wegen, Plätzen und Pflaster ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich verboten. Wir entfernen Unkraut dort mechanisch oder thermisch.

Ist Gartenpflege auf Mieter umlegbar?

Ja, nach § 2 Nr. 10 BetrKV gehören die Kosten der Gartenpflege zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Wir weisen wiederkehrende Pflege und Sonderleistungen getrennt aus.

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Auf dem eigenen Grundstück der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Für öffentliche Gehwege übertragen viele Gemeinden die Reinigung per Satzung auf die Anlieger. Diese Aufgabe können Sie an uns vergeben.

Was passiert mit dem Grünschnitt?

Wir nehmen Grünschnitt, Laub und Schnittgut mit und entsorgen es fachgerecht. Auf Ihrem Gelände bleibt nichts zurück.

Kann ich Grünpflege und Winterdienst zusammen beauftragen?

Ja. Grünpflege, Winterdienst und Hausmeisterservice lassen sich bei uns zu einer ganzjährigen Betreuung verbinden. Sie haben dafür einen festen Ansprechpartner und einheitliche Berichte.